Sprungziele

Eheschließung

Sie haben den Partner für Ihr Leben gefunden und möchten das nun amtlich

machen? Welche Behörden sind im Anschluss an die Trauung aufgrund der Status- und

einer Namensänderung zu informieren? Bei der Planung und Vorbereitung einer Heirat

müssen zahlreiche Nachweise erbracht werden, sowie Ort und Termin vereinbart und

güterrechtliche Fragen geklärt werden. Für die überwiegende Zahl der damit

verbundenen Verwaltungsleistungen sind die kommunalen Standesämter

zuständig.

Leistungen

  • Ehefähigkeitszeugnis beantragen
  • Ausstellen einer Lebenspartnerschaftsurkunde beantragen
  • Familienbuch / Heiratseintrag
  • Lebenspartnerschaft: Begründung
  • Ausstellen einer Eheurkunde beantragen
  • Geburtsnamen wiederannehmen
  • Namensänderung (öffentlich-rechtlich)
  • Heirat anmelden
  • Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe beantragen
  • Nachbeurkundung einer von Deutschen im Ausland oder mit ihrer Beteiligung geschlossenen Ehe beantragen
  • Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe als staatenlos anerkannter Personen oder als Flüchtling anerkannter Personen oder mit ihrer Beteiligung beantragen
  • Reihenfolge der Vornamen ändern
  • Eheschließung im Ausland in das Melderegister eintragen lassen
  • De-Mail ermöglicht eine nachweisbare und vertrauliche elektronische Kommunikation. Zudem kann sich bei De-Mail niemand hinter einer falschen Identität verstecken, denn nur Nutzer mit einer überprüften Identität können De-Mails versenden und empfangen.

    Wenn Sie uns eine De-Mail an die oben angegebene Adresse senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den staatlich zugelassenen De-Mail-Anbietern erhalten.

    Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.